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flexible Altersgrenze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Personalwirtschaft
    2. Beschäftigungspolitik
    3. Rentenversicherung
    4. Betriebliche Altersversorgung

    Personalwirtschaft

    Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitszeitmodelle.

    Beschäftigungspolitik

    Arbeitszeitpolitik, Arbeitszeitverkürzung.

    Rentenversicherung

    Möglichkeit für Versicherte, unter bestimmten Voraussetzungen (etwa langjährige Berufstätigkeit) die Lebensarbeitszeit zu verkürzen und bereits vor Erreichung der jeweils geltenden Altersgrenze Altersrente zu beziehen. Die Verkürzung verringert die Leistungen entsprechend. Die Regelung wurde zunächst in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, die private Lebensversicherung und die betriebliche Altersvorsorge wurden angepasst (hier liegt das Mindestalter für den Renteneintritt bei 60 Jahren). Die Regelungen zum gesetzlichen Rentenalter und dessen Flexibilisierung wurden im Grundsatz wirkungsgleich für die Pensionen der Beamten übernommen.

    Betriebliche Altersversorgung

    Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

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