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Führungsgrundsätze
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Grundsätze der Zusammenarbeit, Führungsleitsätze, Führungsrichtlinien. Führungsgrundsätze sind generelle Verhaltensempfehlungen für das Zusammenleben und -arbeiten von Menschen in Unternehmungen. Sie sollen eine einheitliche Grundlage für das unternehmensweit gewünschte Führungsverhalten schaffen (Normierung der Führungsbeziehungen). Im Einzelnen haben Führungsgrundsätze eine
(1) Steuerungsfunktion,
(2) Standardisierungsfunktion,
(3) Entlastungsfunktion,
(4) Orientierungsfunktion,
(5) Harmonisierungsfunktion,
(6) Legitimationsfunktion,
(7) Public Relations-Funktion. Die einzelnen Grundsätze betreffen bes. Zielvereinbarung, Delegation und Information; Kommunikation und Kooperation; Kontrolle und Mitarbeiterbeurteilung; Partizipation und Motivation, Anerkennung und Kritik sowie Mitarbeiterförderung. Führungsgrundsätze sind also Grundregeln, die als Orientierungsrahmen dienen und gleichermaßen für Führungskräfte und Mitarbeiter gelten. Sie sind bedeutsamer Eckpunkt im Grundkonzept der Unternehmensphilosophie, insoweit ist bei eine inhaltliche Abstimmung mit dem Unternehmensleitbild erforderlich. Abgeleitet aus den Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sind Führungsgrundsätze im Einvernehmen mit der Mitarbeitervertretung zu entwickeln und einzuführen.
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