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Führungshierarchie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: die Hierarchie der Handlungsträger mit Weisungsbefugnis (Entscheidungshierarchie).

    2. Stufen (Managementebenen, Führungsebenen): Top Management, Middle Management, Lower Management. Es handelt sich dabei um eine verbreitete, infolge uneinheitlicher Grenzziehungen und situativer Abhängigkeiten aber nur bedingt aussagekräftige Einteilung. Während bei einer zumindest dreistufigen Führungshierarchie das Top- und das Lower Management mit der obersten und der untersten Führungsebene gleichgesetzt werden können, umfasst der Bereich des Middle Management je nach der Leitungstiefe der Führungshierarchie eine oder mehrere Führungsebenen.

    3. Bezeichnung von Handlungsträgern in Abhängigkeit von ihrer Einordnung in der Führungshierarchie z.B. als Abteilungsleiter, Hauptabteilungsleiter, Bereichs- oder Divisionsleiter bis hin zur Geschäftsführung bzw. zum Vorstandsvorsitzenden (CEO, Generaldirektor).

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