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Gemeinsamer Markt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Allgemein: Wirtschaftsunion; regionale Freihandelsassoziationen (Zollunion, Freihandelszone).
2. G.M. im Rahmen der EU: EWG, EEA, Einheitlicher Binnenmarkt.
3. EU-Wirtschaftsrecht: Der G.M. ist ein zu Drittstaaten durch gemeinsame Außenhandelsgrenze abgegrenzter Raum des Wirtschaftens, der auf staatsgrenzenüberschreitenden Grundfreiheiten in einem Schutzsystem gegen Wettbewerbsverfälschungen beruht und von sektoralen und flankierenden Gemeinschaftspolitikne begleitet wird.
Vgl. auch regionale Integration.
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