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Gemeinsamer Markt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Wirtschaftsunion; regionale Freihandelszone (Zollunion, Freihandelszone).

    2. Gemeinsamer Markt im Rahmen der EU: EU, EG, EWG, EEA, Einheitlicher Binnenmarkt.

    3. EU-Wirtschaftsrecht: Der Gemeinsame Markt ist ein zu einem Drittland oder mehreren Drittländern durch gemeinsame Außenhandelsgrenze abgegrenzter Raum des Wirtschaftens, der auf staatsgrenzenüberschreitenden Grundfreiheiten in einem Schutzsystem gegen Wettbewerbsverfälschungen beruht und von sektoralen und flankierenden Unionspolitiken begleitet wird.

    Vgl. auch regionale Integration, Regionalismus.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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