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General Standard
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), dessen Zulassungsvorschriften und -folgepflichten den gesetzlichen Mindestvorschriften für den regulierten Markt im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Börsengesetz (BörsG) entsprechen. Seit der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) in deutsches Recht im Jahre 2007 haben sich die gesetzlichen Anforderungen allerdings deutlich erhöht. Der Jahresfinanzbericht ist nach den internationalen Rechnungslegungsstandards nach IFRS/IAS zu erstellen, daneben verlangt das WpHG z.B. Halbjahresberichte und Zwischenmitteilungen, ggf. auch die Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und deren europaweite Verbreitung. Deswegen ist der General Standard v.a. geeignet für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht international agieren und sich für ein kostengünstiges Listing interessieren. Der General Standard wurde eingeführt mit der neuen Börsenordnung der FWB am 1.1.2003. Alle zu dem Zeitpunkt im amtlichen Markt und im geregelten Markt zugelassenen Unternehmen wurden automatisch dem General Standard zugeordnet und erst mit der Befürwortung eines entsprechenden Antrages in den Prime Standard aufgenommen, wo sie zusätzlichen Pflichten nachkommen müssen.
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