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Geschmacksmusteranmeldung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kann national beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgen (Geschmacksmuster), daneben ist die internationale Anmeldung möglich (Haager Abkommen, Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Über die Anmeldeerfordernisse informiert die Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV) vom 11.5.2004 (BGBl. I 884) und das Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder des DPMA.
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