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Revision von Handelswissenschaft vom 17.09.2009 - 13:32

Handelswissenschaft

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    1. Begriff: Wissenschaft vom Handel im funktionellen Sinn.

    2. Teilgebiete: a) Gesamtwirtschaftliche Betrachtung: Welthandel, Rohstoffhandel, Rohstoffhandelsabkommen, Beschränkungen des Freihandels, Handelsströme, internationaler Handel, Import-, Exporthandel, Marktordnungen, Institutionen der Distribution von Waren, Konzentration und Kooperation im Handel, Binnenhandelspolitik einschließlich der handelsgerichteten Wettbewerbspolitik und -rechtsprechung (in der EU und in der Bundesrepublik Deutschland).

    b) Einzelwirtschaftliche Betrachtung: Führung von Handelsbetrieben, Handelsmanagement, d.h. betriebswirtschaftliche Analyse sämtlicher unternehmenspolitischen Entscheidungen in allen Funktionsbereichen eines Handelsbetriebes. Während die ältere Handlungswissenschaft die gesamt- und einzelwirtschaftlichen Teilgebiete nahezu gleichgewichtig betonte, wird in der heutigen Handelsbetriebslehre, einer Institutionenlehre der betriebswirtschaftlichen Ausbildung, vielfach der einzelwirtschaftliche Aspekt, v.a. das Handelsmarketing, gegenüber der Institutionenlehre bes. betont.

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