Kappung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Begrenzung der Kirchensteuer auf einen bestimmten maximalen Prozentsatz des Einkommens, meist zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. Die Kappung der Kirchensteuer wird in einigen Bundesländern von Amts wegen durchgeführt, in anderen ist sie nur auf Antrag möglich (in Bayern gar nicht vorgesehen). Der Hintergrund der Möglichkeit zur Kirchensteuer-Kappung liegt darin, dass verhindert werden soll, dass die Kirchensteuer einen so hohen Prozentsatz des Einkommens erreichen könnte, dass Gläubige sich allein aus wirtschaftlichem Druck (z.B. bedingt durch ihre Wettbewerbssituation im Wettbewerb mit anderen Unternehmern) nahezu gezwungen sehen könnten, aus ihrer Kirche auszutreten.
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