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Kriegswaffenkontrolle
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kontrolle der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Kriegswaffen auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG), die zu den gesetzlichen Verboten und Beschränkungen (VuB) des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zählen. Genehmigungen für Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr erteilt auf Antrag das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die tatsächliche Überwachung der genehmigungsbedürftigen Warenbewegung über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Union wird von der Zollverwaltung vorgenommen.
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