Zitierfähige Version
- Revision von Leistung vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Leistung vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Leistung vom 04.10.2017 - 17:01
- Revision von Leistung vom 28.02.2013 - 11:56
- Revision von Leistung vom 22.10.2009 - 16:38
- Revision von Leistung vom 17.09.2009 - 13:35
- Revision von Leistung vom 23.06.2009 - 16:32
- Revision von Leistung vom 14.05.2008 - 10:26
Leistung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Betriebswirtschaftslehre:
1. Begriff: Das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses.
Begriffsfassungen:
(1) Mengenmäßiger Output, z.B. produzierte Stückzahl, bearbeitete Verwaltungsakte;
(2) Wert des Prozessergebnisses, d.h. der bewertete mengenmäßige Output. L. ist in letzterem Sinn Gegenbegriff der Kosten, wird aber in dieser Bedeutung zunehmend durch den Terminus Erlös ersetzt.
2. Arten: Von besonderer Bedeutung für die Kostenrechnung: Unterscheidung von absatzbestimmten L. (Kalkulation in der Kostenträgerrechnung) und innerbetrieblichen Leistungen (Kalkulation in der Kostenstellenrechnung).
Vgl. auch Leistungseinheit, Leistungserfassung.
II. Zivilrecht (§ 241 I BGB):
I.e.S.: Handlung oder Unterlassung, zu der der Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist (z.B. Übereignung der verkauften Sache etc.).
I.w.S.: Leistungsgegenstand, z.B. die zu übereignende Sache selbst.
Anders: Schutzpflicht.– Vgl. auch Leistungsstörungen.
III. Umsatzsteuerrecht:
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon