Direkt zum Inhalt

Lieferungsort

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Handelsrecht: Erfüllungsort, Leistungsort.

    2. Umsatzsteuerrecht: Der Lieferort (Ort der Lieferung) im Umsatzsteuerrecht hat keine inhaltliche Verbindung zum Lieferungsort, sondern stellt ein künstliches Kriterium dar, mit dem der Gesetzgeber steuert, ob steuerliche Pflichten im Inland zu erfüllen sein sollen oder nicht.

    Vgl. auch Lieferung, sonstige Leistung, Ort der Lieferung, Ort der sonstigen Leistung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com