Lieferungsort
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Handelsrecht: Erfüllungsort, Leistungsort.
2. Umsatzsteuerrecht: Der Lieferort (Ort der Lieferung) im Umsatzsteuerrecht hat keine inhaltliche Verbindung zum Lieferungsort, sondern stellt ein künstliches Kriterium dar, mit dem der Gesetzgeber steuert, ob steuerliche Pflichten im Inland zu erfüllen sein sollen oder nicht.
Vgl. auch Lieferung, sonstige Leistung, Ort der Lieferung, Ort der sonstigen Leistung.
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