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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Ausgaben der öffentlichen Hand zur Verwirklichung der öffentlichen Aufgaben; über Art und Ausmaß entscheiden die politischen Vertretungen.

    Gegensatz: öffentliche Einnahmen.

    Anders: Staatsausgaben.

    2. Unterteilung: a) Nach Aufgabenbereichen: Die traditionelle Gliederung nach dem Ministerialprinzip bedeutet grundsätzlich eine Gliederung der öffentlichen Ausgaben nach der Ressortverantwortung bzw. dem Verwaltungsaufbau. Die Gliederung der öffentlichen Ausgaben nach dem Funktionalprinzip versucht, organisch zusammengehörende, aber institutionell verstreute Ausgaben zusammenzufassen.

    b) Nach Periodizität und Vorhersehbarkeit bes.:
    (1) ordentliche Ausgaben;
    (2) außerordentliche Ausgaben. Ordentliche Ausgaben sollen durch Steuereinnahmen, außerordentliche durch Schuldenaufnahme finanziert werden. Infolge der Haushalts- und Finanzreform von 1969 wurde die Unterteilung in ordentliche und außerordentliche Ausgaben aufgegeben. – c) Im finanzstatistischen Sinn:
    (1) öffentliche Bruttoausgaben;
    (2) öffentliche Nettoausgaben: unmittelbare Ausgaben einer Körperschaft bzw. Eigenausgaben einer Körperschaft. Beim Nettoprinzip werden die Zahlungen ausgesondert, die innerhalb und zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften vorgenommen werden und reinen Transfercharakter haben.

    d) Nach temporaler Nutzenverteilung:
    (1) konsumtive Ausgaben (Nutzen in der laufenden Periode);
    (2) investive Ausgaben (Nutzen in künftigen Jahren).

    e) Nach den ökonomischen Wirkungen:
    (1) Ausgaben für Güter und Dienste: (a) öffentliche Sachkapitalinvestitionen (Verkehr, Energie, Gesundheit), (b) öffentliche Ausgaben zur Erzeugung von immateriellem Kapital (Erziehung, Forschung), (c) öffentliche Ausgaben für institutionelle Infrastruktur (Verwaltung, Recht, Sicherheit), (d) Militärausgaben und (e) öffentlicher Verbrauch.
    (2) Transferausgaben: (a) Sozialtransfers, (b) Subventionen, (c) Zinszahlungen und (d) Finanzinvestitionen.

    3. Umfang: öffentliche Finanzen.

    Vgl. auch öffentliche Kreditaufnahme, öffentlicher Haushalt, Ausgabentheorie, Transformationsausgaben.

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