Ausgabentheorie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Theorie der Staatsausgaben (öffentliche Ausgaben); Teilbereich der Finanztheorie. Die Ausgabentheorie wurde ohne die für eine Gesamtbeurteilung der Budgetwirkungen notwendige Verbindung mit der Theorie der Staatseinnahmen (Einnahmentheorie) entwickelt, um unter Beachtung der ceteris paribus-Klausel zu Aussagen über die Wirkungsabläufe und Inzidenz von Staatsausgaben zu kommen.
Über den Einsatz von Staatsausgaben für bestimmte wirtschaftspolitische Ziele unterrichtet die Theorie der Finanzpolitik.
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