Einnahmentheorie
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Theorie der öffentlichen Einnahmen, bestehend aus der Lehre von den Gebühren und Beiträgen, der Steuertheorie und der Theorie der öffentlichen Verschuldung (Staatsschulden). Die Einnahmentheorie wurde getrennt von der Staatsausgabentheorie (Ausgabentheorie) entwickelt. Sie ist Teilbereich der Finanztheorie und wichtiges Lehrgebiet der Finanzwissenschaft.
Über den zielorientierten Einsatz der steuerlichen Instrumente unterrichtet die Finanzpolitik.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.