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passive Veredelung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zollverfahren zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung von Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Zollgebiets der Union in ein Drittland verbracht worden sind. Bei (Wieder-)Einfuhr der Veredelungserzeugnisse und ihrer Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wird die vorübergehende Ausfuhr der Vorprodukte Zoll mindernd berücksichtigt. Das geschieht nach der Methode der Mehrwertverzollung oder der Differenzverzollung. Die Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung bedarf in einzelnen Fällen, insbesondere nach passiver Lohnveredelung im Textilbereich einer Einfuhrgenehmigung.
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