Direkt zum Inhalt

Patentstreitsache

Definition: Was ist "Patentstreitsache"?

Rechtstreitigkeiten, die einen Anspruch auf oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst mit einer Erfindung eng verknüpft sind, also Klagen auf Unterlassung, Schadensersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung aus der Benutzung eines erteilten Patents oder eingetragenen Gebrauchsmusters.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gebrauchsmusterstreitsache; nach §§ 143 PatG, 27 GebrMG. Rechtstreitigkeiten, die einen Anspruch auf oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst mit einer Erfindung eng verknüpft sind, also Klagen auf Unterlassung, Schadensersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung aus der Benutzung eines erteilten (dt. oder europäischen) Patents oder eingetragenen Gebrauchsmusters, auf Benutzungsentschädigung aus einer offen gelegten Patentanmeldung (Offenlegung), auf Feststellung der Abhängigkeit eines Patents oder Gebrauchsmusters, wegen Verletzung des Erfinderrechts, Übertragungs- und Schadensersatzansprüche wegen widerrechtlicher Entnahme, auf Feststellung von Vorbenutzungsrechten und Weiterbenutzungsrechten, auf Unterlassung von Patentberühmung oder Gebrauchsmusterberühmung, aus Patent- oder Gebrauchsmusterverwarnungen, Patent- oder Gebrauchsmusterlizenzverträgen etc., ferner über Arbeitnehmererfindungen, ausgenommen Klagen auf Leistung festgestellter Arbeitnehmererfindervergütung und aus technischen Verbesserungsvorschlägen. Auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit DDR-Patenten ist § 143 PatG entsprechend anzuwenden. Nicht zu den Patentstreitsachen gehören z.B. Gebührenklagen eines Patentanwalts oder Klagen wegen „sklavischen Nachbaus” (Ausbeutung). Für Patentstreitsachen sind die Patentstreitgerichte ausschließlich sachlich zuständig. Es besteht die Möglichkeit der Streitwertbegünstigung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com