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Personalkartei

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Informationsträger, Ordnungsmittel zur Speicherung von Daten und Fakten und Entscheidungshilfe der Personalverwaltung.

    1. Als Personalstammkarte enthält die Personalkartei für jedes Betriebsmitglied eine stichwortartige Übersicht über Person, Steuerklasse, Verdienstgruppe bzw. tariflichen und tatsächlichen gezahltem Lohn/Gehalt, Sonderleistungen, Auszeichnungen, Verwarnungen, Verweise, Stellung im Betrieb, berufliche Entwicklung, Beurteilungen der Vorgesetzten etc.

    2. Als Ordnungsmittel kann die Personalkartei angelegt sein als manuell oder als maschinell geführte Personalkartei (Personalinformationssystem).

    3. Als Entscheidungshilfe dient die Personalkartei der Personalverwaltung, u.a. bei Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalentwicklung und Personalfreisetzung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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