Zitierfähige Version
- Revision von Personalkartei vom 14.02.2018 - 17:38
- Revision von Personalkartei vom 14.12.2017 - 17:44
- Revision von Personalkartei vom 10.01.2013 - 10:00
- Revision von Personalkartei vom 08.06.2010 - 16:15
- Revision von Personalkartei vom 26.02.2010 - 08:37
- Revision von Personalkartei vom 16.07.2009 - 14:20
Personalkartei
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Informationsträger, Ordnungsmittel zur Speicherung von Daten und Fakten und Entscheidungshilfe der Personalverwaltung.
1. Als Personalstammkarte enthält die Personalkartei für jedes Betriebsmitglied eine stichwortartige Übersicht über Person, Steuerklasse, Verdienstgruppe bzw. tariflichen und tatsächlichen gezahltem Lohn/Gehalt, Sonderleistungen, Auszeichnungen, Verwarnungen, Verweise, Stellung im Betrieb, berufliche Entwicklung, Beurteilungen der Vorgesetzten etc.
2. Als Ordnungsmittel kann die Personalkartei angelegt sein als manuell oder als maschinell geführte Personalkartei (Personalinformationssystem).
3. Als Entscheidungshilfe dient die Personalkartei der Personalverwaltung, u.a. bei Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalentwicklung und Personalfreisetzung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon