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Photovoltaikanlage

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist gesetzlich festgelegt, dass örtliche Stromnetzbetreiber verpflichtet sind, den produzierten Solarstrom abzukaufen. Garantiert ist die dauerhafte Vergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre. Wegen der Einspeisevergütung war es bislang immer sinnvoll, den Strom komplett in das öffentliche Netz einzuspeisen. Zusammen mit dem gleichzeitig ersparten Strompreis entspricht dies in etwa der Vergütung für eingespeisten Strom. Jede Strompreiserhöhung macht den Eigenverbrauch immer rentabler. Die Bundesnetzagentur legt die aktuelle Vergütung für Solarstrom mind. einmal jährlich neu fest, die dann 20 Jahre Gültigkeit behält. Bislang konnten die Kürzungen durch die gesunkenen Preise für die Solarmodule ausgeglichen werden.

    Jahr der Inbetriebnahme

    Eigenverbrauch

    Vergütung für jede Kilowattstunde eingespeisten Stroms

    2009

    25,01 Cent

    43,01 Cent

    2010 bis Juni

    22,76 Cent

    39,14 Cent

    2010 ab Juli

    17,67 Cent

    34,05 Cent

    2010 ab Oktober

    16,50 Cent

    32,88 Cent

    2011

    12,23 – 13,54 Cent

    28,61 – 29,92 Cent

    2012 ab Januar    

    24,43 Cent

    2012 ab April19,50 Cent
    2012 ab Mai monatlich um 1% sinkende         Fördersätze

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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