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Photovoltaikanlage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist gesetzlich festgelegt, dass örtliche Stromnetzbetreiber verpflichtet sind, den produzierten Solarstrom abzukaufen. Garantiert ist die dauerhafte Vergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre. Wegen der Einspeisevergütung war es zunächst immer sinnvoll, den Strom komplett in das öffentliche Netz einzuspeisen. Zusammen mit dem gleichzeitig ersparten Strompreis entsprach dies in etwa der Vergütung für eingespeisten Strom. Jede Strompreiserhöhung machte den Eigenverbrauch immer rentabler. Die Bundesnetzagentur legt die aktuelle Vergütung für Solarstrom mind. einmal jährlich neu fest, die dann 20 Jahre Gültigkeit behält.

    Die Kürzungen der zunächst doppelten Förderung (Eigenverbrauch und Einspeisevergütung) konnten teilweise durch die deutlich gesunkenen Preise für die Solarmodule, den Anstieg der Strompreise inkl. der EEG-Umlage und die immer attraktiver werdende Zinsersparnis aufgrund der Niedrigzinsphase ausgeglichen werden.

    Die Eigenverbrauch wird seit April 2012 nicht mehr subventioniert, die Vergütung für Solarstrom sinkt für jeden Monat, den die Anlage später in Betrieb genommen wird. Die drastischen Kürzungen der Solarförderung waren unvermeidlich und zeigen inzwischen auch Wirkung.

    Jahr der Inbetriebnahme

    Eigenverbrauch

    Vergütung für jede Kilowattstunde eingespeisten Stroms bei einer Nennleistung bis 10 KWp

    2009

    25,01 Cent

    43,01 Cent

    2010 bis Juni

    22,76 Cent

    39,14 Cent

    2010 ab Juli

    17,67 Cent

    34,05 Cent

    2010 ab Oktober

    16,50 Cent

    32,88 Cent

    2011

    12,23 – 13,54 Cent

    28,61 – 29,92 Cent

    2012 ab Januar    

    8,05 Cent

    24,43 Cent

    2012 ab April              keine19,50 Cent
    2013 ab  Januar              keine17,17 Cent
    2014 ab Oktoberkeine12,65 Cent
    2014 ab Dezemberkeine12,59 Cent
    2015 ab Januarkeine12,56 Cent

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