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Photovoltaikanlage
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Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist gesetzlich festgelegt, dass örtliche Stromnetzbetreiber verpflichtet sind, den produzierten Solarstrom abzukaufen. Garantiert ist die dauerhafte Vergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre. Wegen der Einspeisevergütung war es zunächst immer sinnvoll, den Strom komplett in das öffentliche Netz einzuspeisen. Zusammen mit dem gleichzeitig ersparten Strompreis entsprach dies in etwa der Vergütung für eingespeisten Strom. Jede Strompreiserhöhung machte den Eigenverbrauch immer rentabler. Die Bundesnetzagentur legt die aktuelle Vergütung für Solarstrom mind. einmal jährlich neu fest, die dann 20 Jahre Gültigkeit behält.
Die Kürzungen der zunächst doppelten Förderung (Eigenverbrauch und Einspeisevergütung) konnten teilweise durch die deutlich gesunkenen Preise für die Solarmodule, den Anstieg der Strompreise inkl. der EEG-Umlage und die immer attraktiver werdende Zinsersparnis aufgrund der Niedrigzinsphase ausgeglichen werden.
Die Eigenverbrauch wird seit April 2012 nicht mehr subventioniert, die Vergütung für Solarstrom sinkt für jeden Monat, den die Anlage später in Betrieb genommen wird. Die drastischen Kürzungen der Solarförderung waren unvermeidlich und zeigen inzwischen auch Wirkung.
Jahr der Inbetriebnahme | Eigenverbrauch | Vergütung für jede Kilowattstunde eingespeisten Stroms bei einer Nennleistung bis 10 KWp |
2009 | 25,01 Cent | 43,01 Cent |
2010 bis Juni | 22,76 Cent | 39,14 Cent |
2010 ab Juli | 17,67 Cent | 34,05 Cent |
2010 ab Oktober | 16,50 Cent | 32,88 Cent |
2011 | 12,23 – 13,54 Cent | 28,61 – 29,92 Cent |
2012 ab Januar | 8,05 Cent | 24,43 Cent |
2013 ab Januar | keine | 17,17 Cent |
2014 ab August | keine | 13,15 Cent |
2015 ab Januar | keine | 12,95 Cent |
2015 ab Dezember | keine | 12,70 Cent |
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