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Preisindex

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Im Rahmen der amtlichen Preisstatistik errechnete Indexzahl zur Dokumentation der Preisentwicklung in bestimmten Bereichen des Binnenmarktes. Mit einem Preisindex können Volumina volkswirtschaftlicher Entwicklungen in preisbereinigten Reihen dargestellt werden. Hinreichende Genauigkeit der Preisindizes soll durch "Repräsentativität" der berücksichtigten Waren und Dienstleistungen (Warenkorb) und Verwendung einer möglichst aktuellen Ausgaben- und Verbrauchsstruktur (Wägungsschema) zur Gewichtung der einzelnen Güter gewährleistet werden.

    2. Methode: Preisindizes sind gewogene Durchschnitte (arithmetische Mittel) von Messzahlen für Preise einzelner Waren und Dienstleistungen des interessierenden Wirtschaftsbereichs (Preis im Basisjahr: 100). Die Gewichtung erfolgt anhand der Bedeutung, die dem jeweiligen Gut in der Umsatz- und Ausgabenstruktur zukommt. Preisindizes werden überwiegend nach der Formel des Laspeyres-Index berechnet. Momentanes Basisjahr ist in den meisten Fällen 2000 bzw. 2005.

    Die Veröffentlichung erfolgt in der Fachserie 17 des Statistischen Bundesamtes (StBA) und in Kapitel 20 des Statistischen Jahrbuchs.

    3. Beispiele für Preisindizes sind der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) sowie der Baupreisindex (Preisindex für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk)).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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