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Quote

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anteil bzw. Verhältnisteil, der jeweils festgesetzt wird oder sich nach einer Verhältnisrechnung ergibt.

    I. Wettbewerbsrecht/-politik:

    Die Festlegung der Quote ist bei hochorganisierten Kartellen und Syndikaten wichtig. Sie umfasst die Produktmenge, die von den einzelnen Kartell- und Syndikatsmitgliedern in einem bestimmten Zeitabschnitt produziert werden darf.

    Vgl. auch Quotenkartell.

    II. Außenhandel:

    Zuteilungsmenge hinsichtlich Einfuhrlizenzen, Devisen sowie Waren der Einfuhr im Fall von mengenmäßigen Beschränkungen (Einfuhrkontingentierung, Verteilungsverfahren).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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