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Rationalisierungskartell

Definition: Was ist "Rationalisierungskartell"?
Kartell zur Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge in den Bereichen Finanzierung, Investition, Einkauf, Produktion und Absatz.

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    Kartell zur Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge in den Bereichen Finanzierung, Investition, Einkauf, Produktion und Absatz. Rationalisierungskartelle verstoßen potenziell gegen das Verbot des § 1 GWB und Art. 81 I EGV. Die genaue wettbewerbsrechtliche Beurteilung hängt unter anderem von den Beteiligten sowie vom jeweiligen Gegenstand der Rationalisierung ab. So können sich Freistellungsmöglichkeiten beispielsweise aus der Technologietransfer-GVO (siehe Know-how-Vereinbarungen) oder aus der Spezialisierungs-GVO (Verordnung (EG) Nr. 2658/2000 der Kommission vom 29.11.2000 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen, ABl. L 304 vom 5.12.2000, S. 3; siehe auch Spezialisierungskartell als Sonderform eines Rationalisierungskartells) ergeben. Hinsichtlich nicht gruppenfreigestellter Rationalisierungsvereinbarungen zwischen Wettbewerbern sind Legalisierungsmöglichkeiten insbesondere anhand der "Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 81 EGV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit" der Europäischen Kommission zu prüfen. Ein Rationalisierungskartell unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, das keine spürbaren Auswirkungen auf den Gemeinsamen Markt hat, kann auf Grundlage des § 3 GWB als Mittelstandskartell vom Kartellverbot freigestellt sein.

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