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Risikoprämie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Kostenrechnung:

    Das im Unternehmergewinn enthaltene Äquivalent für das allgemeine Unternehmerwagnis (Wagnisse).

    II. Außenhandel:

    R. kann als Erklärung für auftretende Abweichungen von der Zinsparität verwendet werden. Ist der Inlandszinssatz r und der entsprechende Auslandszins r*, dann ist die Risikoprämie p aus der Sicht des inländischen Anlegers

    r - r* = we

    p,

    wobei we die für den entsprechenden Zeitraum erwartete Änderungsrate des nominellen Wechselkurses (Abwertungsrate der heimischen Währung) ist. Risikoscheue Anleger verlangen Risikoprämien für das Halten von Finanzaktiva, die mit einem länderspezifischen und mit politischen Risiken verbunden sind. Je größer die Risikoaversion (Risikoscheu) ist, umso größer ist die erforderliche Risikoprämie p für das Portfoliogleichgewicht (Portfolio-Ansatz). Bei Risikoneutralität ignorieren die Anleger Risikounterschiede zwischen verschiedenen Anlagen, und das Gleichgewicht erfordert dann eine Übereinstimmung der erwarteten Renditen verschiedener Anlagen; die Risikoprämie r muss gleich null sein.

    Vgl. auch Wechselkurstheorie, Zinsparität.

    III. Versicherungswirtschaft:

    Die R. (auch Bruttorisikoprämie) setzt sich aus der reinen Risikoprämie und einem Risikozuschlag zusammen. Die reine Risikoprämie soll dem Schadenerwartungswert des versicherten Risikos entsprechen. Der Risikozuschlag (auch Sicherheitszuschlag) soll einen Teil des versicherungstechnischen Risikos decken. Die Kalkulation der R. basiert auf der Wahrscheinlichkeitstheorie und statistischen Schadendaten.

    Vgl. auch individuelles Äquivalenzprinzip, versicherungstechnisches Risiko.

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