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Scheingewinn
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Gewinn, der in Zeiten sinkenden Geldwertes dadurch entsteht, dass aufgrund steigender Wiederbeschaffungskosten das Vermögen in Geld gemessen zunimmt, während es substanzmäßig gleichbleibt oder sich sogar vermindert.
Unlösbares Problem: Trennung von geldwertbedingten und marktbedingten (z.B. Verknappung des Angebots) Preissteigerungen.
Beispiel: Warenbestand zu Beginn des Jahres 1.000 Stück à 6 Euro = 6.000 Euro wird veräußert zu 7,50 Euro/Stück = 7.500 Euro. Die Wiederbeschaffung der 1.000 Stück erfordert 8 Euro = 8.000 Euro; es ist ein Scheingewinn von 1.500 Euro (nominelle Kapitalerhaltung) entstanden, während substanziell ein Verlust von 500 Euro vorliegt (substanzielle Kapitalerhaltung).
Vermeidung von Scheingewinnen theoretisch durch Bewertung zum Tageswert der organischen Tageswertbilanz. In der Handelsbilanz kann der Entstehung von Scheingewinnen durch die Bildung stiller Rücklagen, bes. durch Bewertung nach den Methoden Lifo, Hifo entgegengewirkt werden.
Besteuerung: Die Besteuerung von Scheingewinnen wird durch die heutigen steuerlichen Bestimmungen (Nominalwertprinzip) nicht ausgeschlossen. Milderung durch steuerliche Sondervorschriften, z.B. Zulässigkeit der Lifo-Methode gemäß (§ 6 I Nr. 2a EStG) und Reinvestitionsrücklagen.
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