Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Stornierung vom 19.02.2018 - 14:40
- Revision von Stornierung vom 19.02.2018 - 14:40
- Revision von Stornierung vom 27.09.2017 - 15:17
- Revision von Stornierung vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Stornierung vom 30.01.2013 - 10:24
- Revision von Stornierung vom 04.08.2010 - 15:07
- Revision von Stornierung vom 02.12.2009 - 15:26
- Revision von Stornierung vom 17.09.2009 - 13:43
- Revision von Stornierung vom 05.06.2009 - 13:32
Stornierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Rückbuchung (Stornobuchung).
2. Rückziehung eines Auftrages.
3. Rückbuchung von Gutschriften durch die Bank; Recht der Bank zur Stornierung.
Vgl. auch Stornorecht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon