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Ursprungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Finanzwissenschaften:

    finanzwissenschaftliches Prinzip, um eine regionale Doppelbesteuerung zu vermeiden, wobei die Steuererträge demjenigen Land zufließen, in dem das Steuerobjekt seinen Ursprung (Betriebsstätten, Arbeitgeber) hat (Quellenstaatprinzip).

    Gegensatz: Wohnsitzprinzip.

    Anders: Ursprungslandprinzip, Herkunftsprinzip.

    Vgl. auch Internationales Steuerrecht (IStR).

    II. Umwelt- und Ressourcenökonomik:

    Grundsatz der Ressourcen- und Umweltökonomik, nach der Umweltbeeinträchtigungen an der Stelle zu bekämpfen sind, an der sie auftreten. Das Ursprungsprinzip ist eines der Grundprinzipien der europäischen Umweltpolitik.

    Vgl. auch Umweltpolitik; Verursacherprinzip; Vorsorgeprinzip; Gemeinlastprinzip.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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