UStAE
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1. Begriff: Der Umsatzsteuer-Anwendungs-Erlass (UStAE) ist seit 2008 an die Stelle der früheren Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) des Bundesfinanzministeriums getreten; er wird ebenfalls vom BMF herausgegeben. Der Erlass muss aber, anders als die früheren Richtlinien, nicht mehr vom Bundesrat genehmigt werden; dadurch sind Änderungen wesentlich schneller möglich.
2. Inhalt und Aufbau: Der UStAE gibt zu allen Paragrafen des UStG amtliche Erläuterungen der Finanzverwaltung zur Bedeutung der gesetzlichen Formulierungen und zu Zweifelsfällen wieder, folgt man der dort vertretenen Ansicht, ist ein Streit mit dem Finanzamt also unwahrscheinlich. Aufgebaut ist der Erlass entsprechend dem Gesetz, Abschnitt 2.9 ist bspw. der 9. Abschnitt, der zu den Problemen des § 2 UStG Stellung nimmt, Abschnitt 4.8.2 ist der zweite Abschnitt, der § 4 Nr. 8 UStG kommentiert, usw.
3. Aktualität: Die Finanzverwaltung passt den UStAE relativ häufig an neuere Entwicklungen an, die Änderungen werden auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben; vollständig aktuelle Versionen sind daher kaum noch in gedruckter Form, sondern fast nur noch im Internet zu finden.