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Verbrauch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Wirtschaftstheorie:

    Verzehr von Gütern und Dienstleistungen zur unmittelbaren oder mittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.

    1. Verbrauch für private Bedürfnisbefriedigung: Konsum, privater Konsum. 2. Verbrauch für öffentliche Güter; Staatsverbrauch. – 3. Verbrauch als Verwendung von Gütern und Dienstleistungen für Produktionszwecke, z.B. der Einsatz von Rohmaterial zur Herstellung eines Endproduktes: Produktionsgüter, Investition.

    II. Wirtschaftspraxis:

    1. Der private Verbrauch des Unternehmers einer Einzelunternehmung oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft. Verbrauch wird auf Privatkonto als Entnahme verbucht.

    2. In der Industriebuchführung die in die Produktion gegebenen Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe.

    III. Finanzwissenschaft:

    Einsatz von Gütern und Diensten sowie die Nutzung von Gebrauchsgütern in (privaten und öffentlichen) Haushalten und Unternehmungen.

    Als Bemessungsgrundlage der Besteuerung: Verbrauchsbesteuerung, Verbrauchsteuern.

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