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Versorgungslücke
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Die Versorgungslücke ist die Bezeichnung für die nach dem Eintritt des Ruhestandes, der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entstehende finanzielle Lücke. Diese ergibt sich zwangsläufig bei Wegfall des „normalen“ Arbeitseinkommens und dem daran anschließenden Bezug der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Mit der gesetzlichen Rente kann der bisherige Lebensstandard nicht gehalten werden. Als ausreichende Versorgung im Ruhestand gelten zwei Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Der Rentner zahlt zwar weniger an Steuern und die Aufwendungen für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung fallen ganz weg, dafür erhöhen sich die Zahlungen für den Gesundheitsfonds und die Pflegeversicherung. Die Rentenzahlung liegt im Durchschnitt unter 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens und wird sich durch vielfältige Rentenreformen für künftige Rentner noch deutlich verschlechtern. Der Versorgungslücke sollte frühzeitig durch die Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung (baV) und sonstige private Vorsorge begegnet werden.
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