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Versorgungslücke

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Versorgungslücke ist die Bezeichnung für die nach dem Eintritt des Ruhestandes, der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entstehende finanzielle Lücke. Diese ergibt sich zwangsläufig bei Wegfall des „normalen“ Arbeitseinkommens und dem daran anschließenden Bezug der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und möglicher Betriebs- oder Zusatzversorgungsrenten. Mit der gesetzlichen Rente kann der bisherige Lebensstandard nicht gehalten werden. Als ausreichende Versorgung im Ruhestand gelten zwei Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Der Rentner zahlt zwar weniger an Steuern und die Aufwendungen für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung fallen ganz weg, aber die Zahlungen für die gesetzliche Kranken- und die Pflegeversicherung fallen insbesondere für die Betriebsrenten in voller Höhe an. Selbst Direktversicherungen oder andere Verträge der betrieblichen Altersvorsorge sind seit 2004 für gesetzlich Versicherte voll beitragspflichtig.
    Die Rentenzahlung (aus der gesetzlichen Rentenversicherung) liegt im Durchschnitt unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens und wird sich durch vielfältige Rentenreformen für künftige Rentner eher weiter verschlechtern.
    Der Versorgungslücke sollte frühzeitig durch die Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung (baV) und sonstige private Vorsorge begegnet werden.

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