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Versteigerung

Definition: Was ist "Versteigerung"?

Form der Marktveranstaltung, bei der Waren an den Meistbietenden verkauft werden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Form der Marktveranstaltung, die im Weg des öffentlichen Aufrufs durch den Versteigerer an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten stattfindet und bei der nicht fungible (nicht vertretbare) Waren an den Meistbietenden verkauft werden. Zwecks Information der Teilnehmer muss die Versteigerungsware meist am Versteigerungsort oder zumindest in dessen Nähe präsent sein.

    2. Freiwillige Versteigerung (Auktion): a) Das Gebot ist ein Vertragsangebot, das durch Abgabe eines Übergebots oder Beendigung der Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags erlischt. Vertragsabschluss kommt durch Zuschlag zustande (§ 156 BGB).

    b) Dient die Versteigerung der Aufgabe des Geschäftsbetriebs, ist sie meist als Ausverkauf (Räumungsverkauf) anzusehen.

    3. Die Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Befriedigung Berechtigter: a) Öffentliche Versteigerung nach privatrechtlichen Grundsätzen), z.B. beim Pfandverkauf, Selbsthilfeverkauf.

    b) Behördliche Versteigerung: Zwangsvollstreckung; Zwangsversteigerung.

    4. Versteigerungsgewerbe: Die gewerbsmäßige Versteigerung fremder Gegenstände bedarf der Erlaubnis, die bei Unzuverlässigkeit oder bei ungeordneten Vermögensverhältnissen des Versteigerers zu versagen ist. Bei der Versteigerung sind die Beschränkungen des § 34b GewO (Versteigerungsgewerbe) zu beachten; Einzelheiten über das bei den Versteigerungen einzuhaltende Verfahren und die Versteigerungsbedingungen regeln die Versteigerungsvorschriften.

    Vgl. ebay-Auktion.

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