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Währungssystem
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Geldordnung, Währungsordnung. 1. Begriff: Grundlage für die Ordnung der Währung eines Landes.
2. Formen: a) Gebundene Währungen: Die Recheneinheit ist dem Wert einer bestimmten Gewichtsmenge des Geldstoffes gleichgesetzt:
(1) Monometallistisches W.: Ein Edelmetall ist Währungsmetall: (a) Goldwährungen: Nur Gold ist Währungsmetall. (b) Silberwährungen: Nur Silber ist Währungsmetall.
(2) Bimetallistisches W.: Zwei Edelmetalle (Gold und Silber) sind Währungsmetalle: (a) Parallelwährung bzw. Konkurrenzwährung: Beide Metalle sind frei ausprägbar und ihre Münzen gesetzliches Zahlungsmittel, ohne dass ein Wertverhältnis festgelegt ist. (b) Doppelwährung: Das Verhältnis wird festgelegt, doch bleiben beide Metalle noch frei ausprägbar. (c) Hinkende Goldwährung: Nur noch Gold ist frei ausprägbar; das Wertverhältnis wird durch Knapphaltung der umlaufenden Silbermünzen gesichert.
b) Freie Währungen (manipulierte Währungen): Diese versuchen die wirtschaftliche Bedeutung der Recheneinheit durch Knapphaltung des Zahlungsmittelumlaufs zu bestimmen:
(1) Währungen mit gesperrter Prägung: Durch Sperrung der freien Ausprägbarkeit der Münzen, d.h. durch die Knappheit der Zahlungsmittel (Münzen) wird die Kaufkraft bestimmt.
(2) Papierwährungen: Zentral gelenkte Kreditschöpfung passt den Zahlungsmittelbedarf und -umlauf an die wirtschaftlichen Notwendigkeiten an (Gefahr des Missbrauchs).
(3) Indexwährungen: Standardisierung des Geldes wird durch Bindung an einen bestimmten Preisindex angestrebt.
3. Internationales W.: Grundlage für die weltweite Ordnung der Währungen zum Zweck einer reibungslosen Abwicklung des internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
a) Vor dem Ersten Weltkrieg waren internationale Vereinbarungen unnötig, da alle wichtigen Handelsländer Goldumlauf- oder Goldkernwährungen (internationaler Goldstandard) hatten.
b) Nach dem Ersten Weltkrieg war dem System der Gold-Devisenwährung nur kurzer Erfolg beschieden.
c) Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Neuordnung durch das Bretton-Woods-Abkommen, das bis 1972 bestand (Währungsschlange).
d) Die Freigabe der Wechselkurse durch wichtige Welthandelsländer 1973 bedeutete faktisch die endgültige Auflösung dieses Systems; die Wahl des Wechselkurssystems ist heute den einzelnen Ländern grundsätzlich freigestellt.
Vgl. auch EWS, IWF.
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