Direkt zum Inhalt

Werklieferungsvertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Werkvertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk aus einem von ihm selbst zu beschaffenden Stoff herzustellen und zu liefern (§ 651 BGB). Bei vertretbaren Sachen finden die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung. Andernfalls gelten teilweise die Vorschriften über den Werkvertrag.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com