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EU-Singapore Free Trade Agreement (EUSFTA)
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abgek. EUSFTA, dt. EU-Singapur-Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Singapur. Das Freihandelsabkommen wurde seit 2010 in vier Jahren geheim verhandelt und ist seit Juni 2014 fertig ausgehandelt. Eine Unterzeichnung verzögerte sich wegen der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach Art. 218 Abs. 11 AEUV (EuGH-Gutachten 2/2015), das am 16.5.2017 veröffentlicht worden ist. Dem Gutachten folgend, mussten die zuvor gemeinsam gefassten Abkommen (Freihandelsabkommen und Investitionsschutzabkommen) getrennt werden. Das EUSFTA wurde am 19.10.2018 von der EU und Singapur auf dem ASEM-Gipfel (Asia-Europe-Meeting) in Brüssel gemeinsam mit einem Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Die Anwendung des EUSFTA soll ab 2019 erfolgen.
1. Ziel: Das EUSFTA ist ein Freihandelsabkommen das zwischen der EU und Singapur im Rahmen des Bilateralismus (im weiteren Sinne) und Regionalismus mit dem Ziel der Gründung einer Freihandelszone ausgehandelt worden ist. 99 Prozent der Zölle zwischen beiden Vertragsparteien sollen nach Ablauf verschiedener Übergangsfristen abgebaut werden.
2. Inhalt: Der überarbeitete Vertragstext des EUSFTA ist am 2.10.2018 vom Europäischen Rat auf Englisch veröffentlicht worden. Ein gesondertes Investitionsschutzabkommen wurde ebenfalls unterzeichnet.
3. Zollabbau im Detail: Mit Inkrafttreten des EUSFTA werden für alle EU-Exporte die Zölle in Singapur abgeschafft und Singapur wird die EU-Normen anerkennen. Nach Ablauf von Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren werden alle EU-Importe aus Singapur zollfrei bleiben. Neben den Zöllen (tarifäre Handelshemmnisse) werden sog. nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut.
4. Ökonomische Prognosen: Die Kommission hat wirtschaftliche Prognosen zur Umsetzung des EUSFTA gemacht: Mithilfe des Abkommens erhofft sich die EU innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Steigerung der Exporte um 1,4 Mrd. Euro, das reale BIP soll um 550 Mio. Euro steigen. Besonders in der EU betroffen Branchen sind die Automobilindustrie und der Maschinenbau auf der Exportseite und Chemie, pharmazeutische Produkte und Medizinprodukte auf der Importseite.
5. Kritik: Die Kommission hatte das Abkommen ursprünglich als gemeinsames Freihandels- und Investitionsgüterschutzabkommen geplant, welches nur der Zustimmung der EU bedurfte ("EU-only"). Die Deutsche Bundesregierung und andere Mitgliedstaaten gingen jedoch von einem gemischten Abkommen aus, welches einer Zustimmung der nationalen Länderparlamente bedarf. In der Folge wurde der EuGH zur Erstellung eines Gutachtens nach Art. 218 Abs. 11 AEUV angerufen. Der EuGH stellt fest, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelte. In der Folge mussten die Texte der Abkommen entflochten und getrennt werden.
6. Zeitstrahl: Aushandlung von März 2010 bis Juni 2014. Die Unterzeichnung des EUSFTA fand am 19.10.2018 von der EU und Singapur auf dem ASEM-Gipfel (Asia-Europe-Meeting) in Brüssel gemeinsam mit dem gesondert ausgehandelten Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Die Anwendung ist ab 2019 geplant, die Übergangsfristen dauern für bis zu fünf Jahre an, bis Ende 2023.
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