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Debitkarte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zahlungskarte, die i.d.R. von Kreditinstituten herausgegeben wird und v.a. bargeldlos für Point of Sale (POS)-Zahlungen genutzt wird (bargeldloser Zahlungsverkehr). Nach dem Einsatz einer Debitkarte reicht der Händler die über ihn getätigten Transaktionen i.d.R. gesammelt bei seinem Kreditinstitut ein, woraufhin die Transaktionsbeträge den Konten der Karteninhaber sofort im Wege des Interbank-Clearing belastet werden. Eine Vorfinanzierung des Transaktionsbetrags durch Kreditinstitute, der Kartenorganisationen oder Kartenakzeptanten bis zu einer späteren Rechnungsstellung, wie bei echten Kreditkarten oder Chargekarten findet nicht statt.
Die Debitkarten des dt. Kreditgewerbes haben sich im Laufe der Zeit zu Multifunktionskarten entwickelt: a) Sowohl national (Electronic Cash, ELV) als auch international (EAPS, Maestro, vPay) können sie im Handel zum Einkaufen genutzt werden.
b) Sie dienen in Verbindung mit der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der Autorisierung bei Bargeldabhebungen an Geldausgabeautomaten (GAA) sowie der Nutzung von SB-Terminals der Kreditinstitute.
c) Der auf der Debitkarte aufgebrachte Chip kann verschiedene (Zusatz-)Funktionen beinhalten, z.B. eine elektronische Geldbörse (Geldkarte), ein Jugendschutzmerkmal oder einen elektronischen Fahrschein.
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