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Diskriminierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Außenwirtschaft
    2. Wettbewerbsrecht

    Außenwirtschaft

    Unterschiedliche Behandlung der einzelnen Partnerstaaten hinsichtlich des Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs. Diskriminierung liegt z.B. vor bei Abweichung von der Meistbegünstigung, bei nach Währungsräumen oder Ländern unterschiedlichen Devisenbestimmungen, bei administrativen Differenzierungen, bei differenzierenden Verkehrstarifen und zahlreichen weiteren nicht tarifären Handelshemmnissen. Der Abbau von Diskriminierungen zählt zu den Zielen verschiedener internationaler Wirtschaftsorganisationen [World Trade Organization (WTO), OECD, IWF].

    Wettbewerbsrecht

    Behinderungswettbewerb, Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht.

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