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betriebliche Altersversorgung (bAV)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, handelt es sich um eine bAV (§ 1 BetrAVG). Für die bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung werden Leistungszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung unterschieden. Grundsätzlich freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, kann aber auch arbeitnehmerfinanziert sein (siehe Entgeltumwandlung).
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