Direkt zum Inhalt

betriebliche Altersversorgung (bAV)

Definition: Was ist "betriebliche Altersversorgung (bAV)"?

Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder anderer Tätigkeit für ein Unternehmen.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, handelt es sich um eine bAV (§ 1 BetrAVG). Für die bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung werden Leistungszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung unterschieden. Grundsätzlich freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, kann aber auch arbeitnehmerfinanziert sein (siehe Entgeltumwandlung). Die bAV zählt im Rahmen der Schichten der Altersvorsorge zur Basisversorgung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com