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betriebliche Altersversorgung (bAV)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, handelt es sich um eine bAV (§ 1 BetrAVG). Für die bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung werden Leistungszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung unterschieden. Grundsätzlich freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, kann aber auch arbeitnehmerfinanziert sein (siehe Entgeltumwandlung). Die bAV zählt im Rahmen der Schichten der Altersvorsorge zur Basisversorgung.
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