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Handelswissenschaft
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1. Begriff: Wissenschaft vom Handel im funktionellen Sinn. Im Mittelpunkt steht die Frage, auf welche Weise der Handel dazu beiträgt, die zwischen Produktion und Konsum bestehenden räumlichen, zeitlichen, quantitativen und qualitativen Spannungen abzubauen.
2. Teilgebiete: a) Gesamtwirtschaftliche Betrachtung: Welthandel, Rohstoffhandel, Rohstoffhandelsabkommen, Beschränkungen des Freihandels, Handelsströme, internationaler Handel, Import-, Exporthandel, Marktordnungen, Institutionen der Distribution von Waren, Konzentration und Kooperation im Handel, Binnenhandelspolitik einschließlich der handelsgerichteten Wettbewerbspolitik und -rechtsprechung (in der EU und in der Bundesrepublik Deutschland).
b) Einzelwirtschaftliche Betrachtung: Führung von Handelsbetrieben, Handelsmanagement, d.h. betriebswirtschaftliche Analyse sämtlicher unternehmenspolitischen Entscheidungen in allen Funktionsbereichen eines Handelsbetriebes. Während die ältere Handlungswissenschaft die gesamt- und einzelwirtschaftlichen Teilgebiete nahezu gleichgewichtig betonte, wird in der heutigen Handelsbetriebslehre, einer Institutionenlehre der betriebswirtschaftlichen Ausbildung, vielfach der einzelwirtschaftliche Aspekt, v.a. das Handelsmarketing, gegenüber der Institutionenlehre bes. betont.
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