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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäische Union. 1. Begriff:Nach Vollendung von Zollunion und Einheitlichem Binnenmarkt im Rahmen der EWG stellte die EU eine neue Integrationsstufe auf dem Weg zu „einer immer engeren Union der Völker Europas” (Art. 1 EUV) dar. Mit der EU wird das langfristige Ziel des europäischen Einigungsprozesses stärker sichtbar, über die wirtschaftliche Integration hinaus schrittweise auch eine politische Union anzustreben; der Vertrag über eine Europäische Union (EUV) lässt offen, wie eine umfassende Union der Völker Europas gestaltet werden soll.

    2. Vertrag über die Europäische Union (EUV):Der von den Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten am 9./10.12.1991 in Maastricht vereinbarte und am 7.2.1992 unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union (EUV; Maastrichter Vertrag) dehnt die Integrationsziele aus und verbessert die supranationalen Handlungsmöglichkeiten.

    Er etablierte eine Drei-Säulen-Struktur der EU:Die sog. erste Säule umfasst die novellierten Gründungsverträge (EGKS-, E(W)G- und EAG-Vertrag) und als neues Integrationsziel den stufenweisen Ausbau des Einheitlichen Binnenmarkts zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Dazu kommen zwei weitere, durch den EUV neu geschaffene Integrationssäulen: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP; zweite Säule) sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres(dritte Säule).

    Die EU verfügt seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertragswerkes über einen einheitlichen institutionellen Rahmen(Art. 3 EUV); gleichwohl besitzen die drei (Teil-)Gemeinschaften auch weiterhin eigene (völkerrechtliche) Rechtspersönlichkeit (EG).

    3. Institutionelle Neuerungen:
    (1) Europäische Kommission: Die EG-Kommission wurde angesichts ihrer erweiterten Aufgaben entsprechend umbenannt.
    (2) Rat der Europäischen Union: Der EG-Ministerrat wurde entsprechend umbenannt.
    (3) Europäisches Parlament:Die Einflussnahmemöglichkeiten des Europäischen Parlaments auf die Gesetzgebung der Gemeinschaft/Union wurden v.a. in Fragen des Binnenmarkts vergrößert (Einführung des sog. Mitentscheidungsverfahrens).
    (4) Ferner wurde ein sog. Ausschuss der Regionen (AdR)etabliert, der vor Entscheidungen mit bestimmten regionalen Bezügen zu hören ist.
    (5) Zur besseren Überwindung des wirtschaftlichen Leistungsgefälles innerhalb der Union wurde in Ergänzung der bestehenden Strukturpolitik (Strukturpolitik der Europäischen Union) der sog. Kohäsionsfonds errichtet.

    4. Reformen:Der EUV ist am 1.11.1993 in Kraft getreten und wurde durch den Vertrag von Amsterdam (Amsterdamer Vertrag) und den Vertrag von Nizza reformiert. Am 29.Oktober 2004 wurde der Vertrag über eine Verfassung für Europaunterzeichnet. Seine Ratifikation kam aber wegen der negativen Volksabstimmungen in den Niederlanden und in Frankreich nicht zustande. Im Juni 2005 beschloss der Europäische Rat deshalb eine " Reflexionsphase" einzulegen. Im Juni 2007 wurde als Kompromiss der "Reformvertrag"  für die Europäische Union beschlossen, der nach der Ratifikation durch die 27 Mitgliedstaaten im Juni 2009 in Kraft treten soll.– Weitere Informationen unter www.europa.eu.int  . 

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