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EU-Vertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) wurde am 7.2.1992 mit dem Maastrichter Vertrag von den Mitgliedsstaaten der EWG-12 unterzeichnet und galt seit dem 1.11.1993. Der EUV bestand zunächst aus den Artikeln A bis S. Mit dem Amsterdamer Vertrag, der am 1.5.1999 in Kraft getreten ist, wurden die Artikel J.1 bis J.17 und K.1 bis K.17 eingefügt. Durch den Vertrag von Nizza, der am 1.2.2003 in Kraft getreten ist, wurden die Artikel A bis S  EUV umbenannt in Artikel 1 bis 53 EUV. Mit dem Vertrag von Lissabon soll der EUV erneut geändert werden, bestimmte Inhalte aus dem EGV übernehmen und insgesamt 55 Artikel enthalten.

    Vgl. auch Maastrichter Vertrag, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

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