Direkt zum Inhalt

EU-Vertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) wurde am 7.2.1992 mit dem Maastrichter Vertrag von den Mitgliedsstaaten der EWG-12 unterzeichnet und galt seit dem 1.11.1993. Der EUV bestand zunächst aus den Artikeln A bis S. Mit dem Amsterdamer Vertrag, der am 1.5.1999 in Kraft getreten ist, wurden die Artikel J.1 bis J.17 und K.1 bis K.17 eingefügt. Durch den Vertrag von Nizza, der am 1.2.2003 in Kraft getreten ist, wurden die Artikel A bis S  EUV umbenannt in Artikel 1 bis 53 EUV. Mit dem Vertrag von Lissabon ist der EUV erneut geändert worden. Zahlreiche Inhalte wurden aus dem EGV übernommen und der EGV enthält seitdem 55 Artikel. Die EU hat damit Rechtspersönlichkeit erhalten, die EG ist vollständig in der EU aufgegangen und hat ihre eigenständige Rechtspersönlichkeit verloren.

    Vgl. auch Maastrichter Vertrag, Vertrag von Lissabon, Europäische Gemeinschaft (EG), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Europäische Atomgemeinschaft (EAG, Euratom).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com