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Personal-Service-Agentur
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1. Begriff: vermittlungsorientierte Form der Arbeitnehmerüberlassung; eingeführt im Rahmen der Hartz-Gesetze als neues Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit, Ende 2008 nach verschiedenen zwischenzeitlichen Änderungen wieder abgeschafft.
2. Organisation: Die Personal-Service-Agenturen (PSA) sind staatlich finanzierte, eigenständige Einheiten der Jobcenter, die gemeinsam staatlich-privat (Public Private Partnership) oder rein privat organisiert werden. Die Vergütung der Überlassungsfirmen, die in Kokurrenz zu kommerziellen Zeitarbeitsfirmen treten, erfolgt durch Fallpauschalen und Prämien; die Arbeitnehmer befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
3. Ziel ist es, die sog. unechte Arbeitnehmerüberlassung, bei welcher die Arbeitnehmer für eine längere Zeit an denselben Arbeitgeber ausgeliehen werden, zu Zwecken der Arbeitsvermittlung einzusetzen. Im Unterschied zur konventionellen Arbeitnehmerüberlassung strebt die PSA an, dass der Arbeitnehmer dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt, aber nicht bei ihr, sondern im Entleiherbetrieb integriert wird. Neben der Erzielung dieses "Klebeeffekts" soll die PSA individuelle Vermittlungshemmnisse überwinden; verleihfreie Zeiten sollen durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen überbrückt werden. Für Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, Personalengpässe und Auftragsspitzen zu überbrücken und ohne arbeitsvertragliche Konsequenzen einen Arbeitnehmer längere Zeit zu testen (Try and Hire). V.a. kann damit der Kündigungsschutz neutralisiert bzw. umgangen werden. Die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer wird durch Tarifverträge für Arbeitnehmerüberlassung geregelt und soll derjenigen der Festangestellten entsprechen. Ein Einstiegslohn unterhalb der üblichen Lohnhöhe ist lediglich für Langzeitarbeitslose und andere schwer Vermittelbare und nur für eine begrenzte Einarbeitungszeit vorgesehen.
4. Wirkungen. Die Verbreitung der PSA nimmt im Zeitverlauf stark ab; die Nutzungsintensität des Instruments bleibt gering und hinter den Erwartungen zurück. Die Vermittlungsaussichten von PSA-Beschäftigten sind nicht günstiger als die vergleichbarer Grupen von Arbeitslosen; der erhoffte "Klebeeffekt" im Sinne eines Übergangs in reguläre Beschäftigung tritt nur selten ein.
Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.
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