Ordnungsmäßigkeitsprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Prüfung, ob vorgegebene Ordnungsgrundsätze (z.B. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung, gesetzliche oder innerbetriebliche Vorschriften) eingehalten wurden. Die Jahresabschlussprüfung ist u.a. eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung.
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