Zitierfähige Version
- Revision von Re-Import vom 19.02.2018 - 15:05
- Revision von Re-Import vom 14.11.2017 - 18:31
- Revision von Re-Import vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Re-Import vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Re-Import vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Re-Import vom 15.02.2013 - 16:41
- Revision von Re-Import vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Re-Import vom 12.01.2011 - 08:32
- Revision von Reimport vom 19.02.2010 - 08:32
- Revision von Reimport vom 30.09.2009 - 09:09
- Revision von Reimport vom 17.09.2009 - 13:41
- Revision von Reimport vom 08.07.2009 - 11:29
- Revision von Reimport vom 01.05.2008 - 15:30
Re-Import
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Wiedereinfuhr von Waren, die zuvor in ein fremdes Wirtschaftsgebiet ausgeführt wurden. Reimporte werden z.T. zur Umgehung von Preisbindungs- oder Preisempfehlungssystemen (Preisbindung der zweiten Hand, Preisempfehlung) vorgenommen. Problematisch für Hersteller sind Reimporte, wenn damit eine regionale Preisdifferenzierung unterwandert wird.
2. Zollrecht: Werden ehemalige Gemeinschaftswaren wiedereingeführt, ist regelmäßig Zollfreiheit gegeben, Rückwaren gem. Art. 185 ff. Zollkodex (ZK).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon