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Präferenzabkommen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Preferential Trade Agreement (PTA); vertraglich geregelte Vorzugsbehandlung. In der Außenwirtschaft Einräumung eines Präferenzzolls/Vorzugszolls (Zollpräferenzen, Einfuhrzoll Reduzierung bis auf Null in Abweichung vom Drittlandszollsatz/MFN-Zollsatz), entweder einseitig (z.B. EU gegenüber Waren aus Entwicklungsländern) oder gegenseitig. Präferenzabkommen verstoßen grundsätzlich gegen den WTO/GATT-Grundsatz der Meistbegünstigung (MFN), allerdings sind für die regionale Handelsintegration Ausnahmen aufgrund von Art. XXIV GATT möglich. Meist werden in den Präferenzabkommen auch Regelungen getroffen bez. der zulässigen Kumulation, d.h. ob und welche Wertschöpfungsvorgänge in verschiedenen Ländern (Präferenzzonen) für die Ursprungsbestimmung in einem anderen Präferenzabkommen anerkannt werden.
Vgl. auch Präferenzzoll, regionale Integration, APS.
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